Aufstellung des Beirates für Menschen mit Behinderungen

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ein Gremium der Stadt Ratingen. Es gibt Regeln für die Arbeit des Beirats. Diese Regeln stehen in der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen.

Dort steht: Die Aktionsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in Ratingen e.V. schlägt dem Stadtrat neue Mitglieder für den Beirat vor.

Im September 2025 waren Kommunalwahlen. Im November gibt es einen neuen Stadtrat. Auch der Beirat wird dann neu zusammengesetzt. Das Bewerbungsverfahren ist derzeit abgeschlossen. Voraussichtlich im November 2025 wählt der Stadtrat die neuen Mitglieder für den Beirat. Nach der Bestellung werden die Namen öffentlich bekannt gegeben.

Zusammensetzung des Beirats

Stimmberechtigte Mitglieder des Beirats

  • sind mindestens 18 Jahre alt
  • haben eine Behinderung

Auch Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen arbeiten, entsenden Personen in den Beirat. Das sind:

  • die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V.
  • der VdK Ortsverband Ratingen
  • die Lebenshilfe
  • der SoVD Ortsverband Ratingen-Angerland
  • das Evangelische Familienbildungswerk Ratingen


Außerdem schickt jede Partei des Stadtrates eine Person in den Beirat.

 

Die Aufgaben des Beirats für Menschen mit Behinderungen
  • Er will die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben) schaffen
  • Er berät den Rat und die Ausschüsse in Behindertenfragen und kann Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen entwickeln
  • Er macht Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung
  • Er wirkt mit bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit Probleme von Menschen mit Behinderung berührt werden
  • Er wirkt auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger und Personen hin

Der Beirat bietet eine große Chance Ratingen mitzugestalten - für alle, die sich gerne sachorientiert einbringen wollen in die politische Zusammenarbeit mit Stadtrat und Stadtverwaltung bei behinderungsrelevante Themen.

Gut zu wissen!
  • Sie dürfen als Gast an den öffentlichen Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen immer teilnehmen. Ein Rederecht haben nur die Mitglieder.
  • Die Mitglieder können sich nach Wunsch in verschiedene Ausschüssen entsenden lassen, z.B. in den Sozialausschuss und Bauausschuss, Verkehrsausschuss, Schulausschuss, Sportausschuss, Jugendhilfeausschuss
  • Für die barrierefreie Teilhabe an der Sitzung kann die Stadt Ratingen im Einzelfall die Kosten übernehmen. Zum Beispiel, wenn Assistenz in der Sitzung benötigt wird oder wenn ein Fahrdienst aufgrund der Behinderung gebraucht wird. Dies gilt, wenn die Kosten nicht anderweitig übernommen werden können.